Buchungsbedingungen

  • Ausstattung
    Die Ferienwohnungen sind u.a. ausgestattet mit Sat-TV, DVD- Player, Kochfeld mit 4 Platten, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kombimikrowelle, Toaster, Kühlschrank mit kleinem Gefrierfach, Staubsauger, Sauna oder Whirlwanne, einem Kinderbett und einem Kinderhochstuhl. Dem Mieter wird ein Schlüssel ausgehändigt, der sich in einem Schlüsseltresor am Eingangsbereich befindet. Den Code für den Schlüsseltresor erhält der Mieter vor Mietbeginn in seiner digitalen Gästebox bzw. per E-Mail. Sämtliche Schlüssel sind bei Abreise wieder in den Schlüsseltresor einzulegen und dieser zu verschließen.

  • Vertragsschluss
    Der Mietvertrag über die vorstehend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen oder die Anzahlung gemäß der Buchungsbestätigung geleistet ist.


    Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl und der maximalen in der Buchungsbestätigung genannten Anzahl Haustieren belegt werden.
    Im Fall der Belegung der Wohnung mit mehr Personen als der vor Reiseantritt gemeldeten und vereinbarten Personenzahl oder mehr als der maximal in der Wohnung zulässigen Personenzahl behält sich der Vermieter das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung des Mietvertrages vor, ferner das Recht, die nicht gemeldeten Personen der Wohnung zu verweisen. Ferner wird für jede über die vor Reiseantritt gemeldete und vereinbarte Personenzahl hinaus in der Wohnung untergebrachte Person eine zusätzliche Vergütung von 40,00 EUR je Tag des Aufenthalts berechnet.

  • Mietpreis und Nebenkosten
    In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) und die Kosten für die Endreinigung des Mietobjekts enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Saunatücher, Haustier ), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, werden diese Nebenkosten gesondert berechnet. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist binnen 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu zahlen, der Restbetrag spätestens 21 Tage vor Reiseantritt.


    Für den Aufenthalt in Koserow erhebt die Gemeinde eine Kurtaxe, zu deren Einziehung und Weiterleitung an die Gemeinde wir als Vermieter verpflichtet sind. Diese ist zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten und beträgt 2,70 € pro Tag und Person in der Hauptsaison und 2,00 € pro Tag und Person in der Nebensaison. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Abgabe befreit. Einen Überblick über die Kurtaxe, Saisonzeiten und Ermäßigungen erhalten Sie anhand des Flyers des Kurbades Koserow.

  • Mietdauer
    Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar und Ausstattung auf Vollständigkeit und etwaige Schäden zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.
    Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine sowie Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

  • Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung oder in Textform gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

    Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises
    Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
    Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
    Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
    Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn und bei Nichterscheinen 90 % des Mietpreises

    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
  • Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

  • Beendigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des
    Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Beide Parteien bemühen sich jedoch um eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages, ggf. Umbuchung auf einen anderen Mietzeitraum.

  • Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
    In dem gesamten Haus und den Ferienwohnungen gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen ist lediglich außerhalb des Ferienhauses und der Ferienwohnungen erlaubt. In den Außenbereichen sind Aschenbecher und feuerfeste Mülleimer für Aschereste und Zigaretten etc. vorhanden. Asche und Zigarettenreste bitten wir, ausschließlich dorthin zu entsorgen.
    Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden.
    In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
    In Ausguss-, Wasch-, Dusch und Toilettenbecken dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Schadensbeseitigung und Instandsetzung.
    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.
  • Haftung des Vermieters
    Der Vermieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

  • Tierhaltung
    In den Ferienwohnungen Vineta, Bernstein, Achterwasser und Witter Barg darf bei vorheriger Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag / in der Buchungsbestätigung ein Hund als Haustier zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten, insbesondere andere Feriengäste belästigt werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Die Haustiere dürfen sich nicht auf Möbeln oder in den Betten aufhalten, sind im Haus außerhalb der Ferienwohnungen und auf dem Grundstück anzuleinen und dürfen im Mietobjekt oder dem Grundstück nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

  • Änderungen des Vertrages
    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie aller rechtserheblicher Erklärungen bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.

  • Hausordnung
    Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
    Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Störende Geräusche jeder Art sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.